Einheitlicher Ansprechpartner NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Einheitlichen Ansprechpartner ab dem Jahr 2016 bei der Bezirksregierung in Detmold eingerichtet: Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners
Unternehmensgründung, Unternehmensführung und Unternehmensbeendigung sowie die damit zusammenhängenden Antrags- und Verwaltungsverfahren sind im gesamten europäischen Raum unterschiedlich geregelt.
Um die Dienstleistungserbringung über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen, wurde eine Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet, die seit dem 28.12.2009 in Kraft ist und auch vom Kreis Herford umgesetzt wird.
Kernpunkte sind
- der Abbau bürokratischer Hürden durch eine – auf Wunsch - vollständige elektronische Fallbearbeitung,
- eine „beschleunigte“ Verfahrensdauer durch eine Genehmigungsfiktion (wenn ein Bescheid nicht innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist erstellt wird, gilt der Antrag automatisch als genehmigt) sowie
- ein zentraler Einheitlicher Ansprechpartner, der als Kontaktstelle für alle Anfragen und um die Unternehmenslebenslagen Rede und Antwort steht und über den die erwaltungsvorgänge abgewickelt werden können.
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie schafft damit einen Rechtsrahmen, der den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfacht.
Für die Region Ostwestfalen-Lippe mit ihren mehr als zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern haben sich die Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn dafür ausgesprochen, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners dem Kreis Herford zu übertragen.
Kreis Herford als Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe bis 2016
Seit dem Jahreswechsel 2009/2010 informiert der Einheitliche Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe über zahlreiche mit einer Unternehmensgründung, Unternehmensführung oder Unternehmensbeendigung verbundenen Genehmigungspflichten.
Auf Wunsch koordinieren die Mitarbeiterinnen zahlreiche Genehmigungsverfahren mit den betroffenen kommunalen und staatlichen Behörden sowie den Kammern.
Der Dienstleister, Gewerbetreibende oder Unternehmer braucht sich somit nicht mehr selbst um die zum Teil stark aufgefächerten behördlichen Zuständigkeiten zu kümmern, um seine Anliegen zum Erfolg zu führen.
Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners
Dieses Portal bietet Ihnen neben hilfreichen Informationen rund um alle Unternehmenslebenslagen die Möglichket,
- sich im Antragsmangementsystem selbstständig zu registrieren,
- Anträge online zu stellen,
- sich jederzeit online über den Verfahrensstand zu informieren und
- Bescheide zu empfangen.
Dienstleistungen aus einer Hand
Die Angebote des Einheitlichen Ansprechpartners und aller zuständigen Institutionen müssen nach der Richtlinie elektronisch über das Internet erreichbar sein. Zudem haben die zuständigen Behörden Genehmigungen innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten, sofern alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben des Dienstleistungserbringers vorliegen.
Weiterhin gelten Anträge automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen und im Gesetz festgelegten Frist bearbeitet werden.
Dienstleister können sich mit ihren Anliegen auch weiterhin direkt an die zuständigen Behörden wenden.